HOLINGER nimmt Stellung zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes zum Schutz des Grundwassers sowie zur Erhöhung der Reinigungsleistung von Abwasserreinigungsanlagen (GSchG) und zur Teilrevision der Gewässerschutzverordnung (GSchV).

 

Der Bundesrat schnürt Paket zur Verbesserung der Trinkwasser- und Gewässerqualität um den Schutz des Trinkwassers, des Grundwassers sowie der Seen und Flüsse zu stärken und schlägt vor, das Gewässerschutzgesetz und die Gewässerschutzverordnung zu revidieren. Er hat dazu am 26. November 2025 beide Vernehmlassungen eröffnet.

Die Revision des Gewässerschutzgesetzes und der Gewässerschutzverordnung betrifft ein zentrales Themenfeld von HOLINGER. Als unabhängiges Ingenieurunternehmen mit ausgewiesener Fachkompetenz im Gewässer- und Umweltschutz beschäftigen wir uns täglich mit der Qualität unserer Gewässer, dem Schutz des Trinkwassers und den Auswirkungen gesetzlicher Rahmenbedingungen auf aquatische Ökosysteme.

Die Festlegung von Grenzwerten für Abwassereinleitungen und Pflanzenschutzmittel in Gewässern ist ein zentrales Instrument zum Schutz unserer Wasserressourcen. Weil wir diese Themen in unserer täglichen Projektarbeit konkret umsetzen und ihre Wirkung in der Praxis erleben, sehen wir es als unsere fachliche Verantwortung, unser Wissen und unsere Erfahrung in die politische Diskussion einzubringen.

Aus diesem Grund nimmt die HOLINGER AG zu den vorliegenden Revisionen Stellung.

Stellungnahme zum Gewässerschutzgesetz

Die Erhöhung der Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlagen (ARA) dient dem Schutz der Gewässerlebewesen und einem besseren Schutz des Trinkwassers. HOLINGER begrüsst die Gesetzesänderungen. Von den Massnahmen profitieren alle Gewässer und das Klima (Lachgasausstoss wird stark reduziert); zudem werden knapp 2’000 Kilometer bisher v.a. mit Medikamentenrückständen belastete Gewässer deutlich entlastet, und der Trinkwasserkonsum wird sicherer. HOLINGER fordert jedoch eine schnellere Umsetzung.

 

vollständige stellungnahme

Stellungnahme zur Gewässerschutzverordnung

Neue Grenzwerte müssen die Fischnahrung und die Fische schützen. HOLINGER begrüsst die vorgeschlagenen Grenzwerte und fordert, dass für drei weitere giftige Pestizide, u.a. Deltamethrin, ebenfalls Grenzwerte festgelegt werden. So können die Kantone optimale Reduktionsmassnahmen anordnen.

 

Vollständige Stellungnahme

Kontaktpersonen

Markus Flory

Stv. CEO, Regionalleiter AG/Tessin/Zentral

Dr. Stephan Müller

Strategieberater